Taxen- und Mietwagenverkehr
Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für welche Verkehre Sie welche Genehmigungen benötigen und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr".
Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
Für die Fachkundeprüfung ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, zuständig. Das ist für den Main-Kinzig-Kreis die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern. Die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund einer Abschlussprüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt derzeit 135,- € (Stand: 6/2009). Die Anmeldung sowie die Prüfungsgebühr muss spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Kammer eingegangen sein.
Tag | Datum | Status |
|---|---|---|
Montag | 12. März 2012 | stattgefunden |
Montag | 7. Mai 2012 | stattgefunden |
Dienstag | frei* | |
Montag | frei* |
*Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an!
Lerninhalte entnehmen Sie bitte dem Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr.




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