Erlaubnispflichtiger Omnibusverkehr
Wenn Sie als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Die Erlaubnis für den Omnibuslinien- und Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Mietomnibusverkehr) und Pkw-Linienverkehr gewerblichen ist für unseren Kammerbezirk beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen.
Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr
Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung eines Unternehmens des Straßenverkehrs ausgenommen Taxen- und Mietwagenunternehmen nachweisen.
Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die Kammer, in deren Gebiet der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern hat eine Kooperationsvereinbarung mit der IHK Frankfurt am Main.
Informationen für angehende Unternehmer im Omnibusverkehr und zur Fachkundeprüfung. |
Verkehrsleiter ab 4. Dezember 2011
Mit dem Inkrafttreten der EU-Berufszugangsverordnung (EG Nr. 1071/2009) am 4. Dezember 2011 ist bei der erstmaligen Beantragung neuer Lizenzen in Güterkraftverkehrs- und Omnibusunternehmen mindestens ein "Verkehrsleiter" zu bestellen, der zuverlässig sein und die fachliche Eignung besitzen muss.




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