Digitales Kontrollgerät / Digitaler Tachograf
Das Europäische Parlament (EP) und der EU-Ministerrat haben sich über die Grundlagen zur Einführung des digitalen Tachografen geeinigt. Spätestens 20 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzestextes im EG-Amtsblatt müssen alle neu produzierten Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen mit einem digitalen Tachografen ausgerüstet werden.
Unserem Merkblatt Digitales Kontrollgerät / Digitaler Tachograf sind weitere Informationen zu entnehmen.




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