Berufskraftfahrerqualifikation
Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Prüfungstermine finden Sie hier!
Was ist zu tun? |
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Das Merkblatt zur Obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr erläutert die neuen Regelungen. |
Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen: |
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Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern gemäß § 5 Abs. 14 der Satzung / des Statuts betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr |




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