Berufskraftfahrerqualifikation

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

Prüfungstermine finden Sie hier!

 

 

Was ist zu tun?

Das Merkblatt zur Obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr erläutert die neuen Regelungen.

Häufig gestellte Fragen zur Berufskraftfahrerqualifikation

  

Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen:

Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr, vom 14. August 2006

Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, vom 22. August 2006

Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern gemäß § 5 Abs. 14 der Satzung / des Statuts betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr
Die Richtlinie ergänzen die Satzung / das Statut betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr.

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Ansprechpartner

Ass. Martin Vosseler
06181 92 90-8610
06181 92 90-8290

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