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Steuerpolitik

Die deutschen IHKs wollen die Unternehmensteuerreform 2008 verbessern. Dafür gibt es einen schlichten Anlass: Zu viele der neuen Regeln können in Krisenzeiten schaden. Das erleben wir jetzt. Die Regeln der Unternehmensteuerreform gehen gerade in Verlustphasen mit hohen steuerlichen Belastungen einher. Solche die Krise verschärfenden Regeln wollen die IHKs so schnell wie möglich abschaffen.

Ende Mai hat die große Koalition in Berlin drei IHK-Vorschläge aufgegriffen: So soll die Zinsschranke, die den Abzug von Zinskosten im Rahmen der Gewinnermittlung begrenzt und derzeit bei einer Million Euro liegt, auf drei Millionen Euro angehoben werden. Auch die „Mantelkauf“-Regeln, die den steuerlichen Verlustabzug einschränken, sollen korrigiert werden. Und kleine und mittlere Unternehmen sollen die Umsatzsteuer erst dann entrichten müssen, wenn ihre Rechnungen auch tatsächlich bezahlt sind. Die diesbezügliche Bemessungsgrenze für Ist-Versteuerer soll angehoben werden. Das schafft schon etwas Erleichterung.

Leider werden zwei wesentliche IHK-Forderungen noch nicht in Angriff genommen. Das ist erstens die Gewerbesteuer: Die IHKs wollen, dass gezahlte Mieten und Zinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrages wieder als Aufwand berücksichtigt werden, damit der Gewerbeertrag reduziert wird. Und da ist zweitens die Abtretbarkeit von Körperschaftsteuer-Guthaben.

Letztere Maßnahme ließe sich einfach, schnell und annähernd kostenneutral umsetzen, und sie würde den Unternehmen helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Worum geht es konkret? Viele Firmen verfügen über Körperschaftsteuer-Guthaben, die dem Systemwechsel vom Abrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren 2000/2001 herrühren und ab 2008 in zehn gleichen Jahresraten von der Finanzverwaltung ausgezahlt werden sollen. Das Steuerguthaben beträgt aktuell noch 14,4 Milliarden €. Ihre Guthaben könnten die Firmen an die Hausbank abtreten und im Gegenzug sofort Liquidität erhalten. Die Kreditinstitute würden so die Auszahlung der Guthaben vorfinanzieren.

Leider scheitert diese Lösung daran, dass die Finanzverwaltung nach geltender Rechtslage mögliche Steuernachforderungen an Unternehmen mit den bestehenden Körperschaftssteuer-Guthaben verrechnen darf. Das gilt auch dann, wenn die Guthaben abgetreten sind und der Anspruch dem jeweiligen Kreditinstitut zusteht. Angesichts dieser latenten Gefahr sind die Geldhäuser verständlicherweise zu einem Forderungskauf nicht bereit, so dass die Körperschaftssteuer-Guthaben ungenutzt bleiben und nicht zur Verbesserung der Liquidität von Firmen verwendet werden können.

Die deutschen IHKs fordern gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft die Bundesregierung auf, das Körperschaftssteuergesetz um dieses Aufrechnungsverbot zu ergänzen. Es gilt, die einzelnen Unternehmen zu stabilisieren und sie als Arbeitgeber und Steuerzahler zu erhalten. Ich fürchte: Die IHKs werden auch an dieser Stelle noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen.


-> www.dihk.de

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