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Widerrufsbelehrung bis spätestens 4. November 2011 ändern!

Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen ist am 4. August 2011 in Kraft getreten. Es passt die deutsche Rechtslage zum Wertersatz bei Fernabsatzverträgen an europarechtliche Vorgaben an.

Wertersatz für gezogene Nutzungen kann ein Unternehmer von einem Verbraucher nur verlangen, sofern der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über das Prüfen der Eigenschaften und Funktionsweisen hinausgeht. Darüber ist der Verbraucher vor oder spätestens bei Vertragsschluss zu informieren.

Im Zuge der Änderung wurde auch die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung neu gefasst. Damit kommt Arbeit auf alle Unternehmen zu, die Verträge im Fernabsatz schließen. Diese müssen nun spätestens bis zum 4. November 2011 die eigene Widerrufsbelehrung anpassen.

Verwenden Unternehmen die bisherige Belehrung zunächst weiter, sind Abmahnungen zwar ausgeschlossen. Vermutlich kann aber kein Wertersatz verlangt werden, da das alte Muster den Verbraucher insoweit unrichtig informiert.

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Ass. Martin Vosseler
06181 92 90-8610
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