Hessische Ladenöffnungszeiten
Am 30.11.2006 ist das anliegende Hessische Ladenöffnungsgesetz in Kraft getreten. Kurz die wichtigsten Neuregeln:
- An Werktagen dürfen Ladengeschäfte von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr öffnen. Fällt der 24.12. oder der 31.12. auf einen Werktag, so sind die Ladengeschäfte ab 14:00 Uhr zu schließen.
- An vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr kann auf Antrag die jeweilige Gemeinde Ladenöffnungen festsetzen. Dies gilt nicht für die Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage sowie Karfreitag, Fronleichnam, den Volkstrauertag und den Totensonntag. Ebenso darf keine Ladenöffnung an den Adventssonntagen festgesetzt werden.




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