Raumordnung
Als Träger öffentlicher Belange wird die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern bei allen öffentlichen Planungen beteiligt und vertritt die Interessen der regionalen Wirtschaft. Raumordnungspläne, die sich augenblicklich in der Aufstellung befinden, entnehmen Sie bitte der Liste mit den aktuellen Planungen. Die Planunterlagen können Sie nach telefonischer Voranmeldung gern bei uns einsehen.
Unter Raumordnung ist die überörtliche Planung zu verstehen. Sie bildet ein Stufensystem, das von der Bundesraumordnung über die Landesplanung bis zur Regionalplanung reicht, letztere schließlich mündet in die Bauleitplanung auf örtlicher Ebene (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan). Für die Planungs-ebenen besteht eine hierarchische Ordnung, so dass bei jeder Planung immer die jeweils übergeordneten Ebenen Beachtung und Berücksichtigung finden müssen.
Planfeststellung | Ort | Frist |
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Planfeststellung L 3269 / L 3339 Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth | 5. Juni 2012 | |
Planfeststellung; Bau der geplanten Erdgasfernleitung MIDAL-Süd Loop | 16. Juli 2012 |
In die Erarbeitung der hessischen Landes- und Regionalpläne sind die Industrie- und Handelskammern fest eingebunden, um die Interessen und Belange der Wirtschaft einzubringen. Die Zielsetzung besteht darin, wesentliche Auswirkungen von Großvorhaben im Vorfeld möglichst zu erfassen, Kollisionsgefahren frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen oder zu verringern. In der Prüfung raumbedeutsamer Projekte und Maßnahmen gilt der zentrale Grundsatz der IHK, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörenden Wirtschaft wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Unter-nehmen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.




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