Bauleitplanung
Hauptinstrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind der Rahmen für die Verwaltung; entscheidend für die Situation vor Ort sind jedoch die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die weitere Konkretisierung im Hinblick auf die Zulässigkeit von Nutzungen in den Baugebieten erfolgt durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Hierzu zählt die Aufteilung in Industrie-, Gewerbe-, Misch-, Kern- und Wohngebiete.
Auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung finden Sie die Hessische Bauordnung sowie sonstige gesetzliche Grundlagen für das Land Hessen.
Als Träger öffentlicher Belange wird die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern bei allen öffentlichen Planungen beteiligt und vertritt die Interessen der regionalen Wirtschaft. Bauleitpläne, die sich augenblicklich in der Aufstellung befinden, entnehmen Sie bitte der Liste mit den aktuellen Planungen. Die Planunterlagen können Sie nach telefonischer Voranmeldung gern bei uns einsehen.
Bauleitplanung | Ort | Frist |
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