Anmeldung:
Sofern nicht besondere Teilnahmevoraussetzungen bestehen, erfolgt die Aufnahme in einen Lehrgang oder ein Seminar nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Lehrganges bzw. des Seminars und erfordert der Lehrgang bzw. das Seminar ein bestimmtes Grundlagenwissen, behält sich die Industrie- und Handelskammer ein Aufnahmeverfahren vor.
Wir werden Ihre Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) zu diesem Zweck speichern und verarbeiten. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern durch Versendung einer E-Mail an info@hanau.ihk.de, telefonisch unter (06181) 92 90-0 oder schriftlich widerrufen werden. Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist.
Zahlungsbedingungen:
Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsagentur) bis zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Lernmittel, Tests und Prüfungen werden in der Regel gesondert berechnet. Für Lehrgänge, die länger als 6 Monate dauern, werden Ratenzahlungen gewährt. Die Ratenzahlungen müssen spätestens zu dem in der Rechnung genannten Termin auf einem Konto der Kammer eingegangen sein.
Rücktritt:
Der Teilnehmer kann bei Lehrgängen 3 Wochen und bei Seminaren 14 Tage vor Beginn ohne Angaben von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei schriftlicher Abmeldung innerhalb von 3 Wochen bei Lehrgängen und 14 Tagen bei Seminaren vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % der Teilnehmerkosten berechnet. Ein Rücktritt später als 4 Werktage vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vollen Teilnehmerkosten, bei Langzeitkursen der Kosten für das erste Halbjahr verpflichtet. Diese Gebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Wird eine Anmeldung am Tag des Seminarbeginns zurückgezogen oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer nicht, werden grundsätzlich die vollen Teilnehmerkosten fällig. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Posteingangsstempels der Kammer.
Gebühren:
Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe von Prüfungsgebühren genannt sind, beruhen diese Angaben auf der zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Gebührenordnung. Spätere Änderungen können daher nicht ausgeschlossen werden.
Absage:
Die angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen können nur stattfinden, wenn sich eine ausreichende Zahl von Teilnehmern verbindlich angemeldet hat. Die IHK hat das Recht, Lehrgänge und Seminare aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet. Weitere Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Änderungen der Zahl der Unterrichtsstunden, der Unterrichtstage oder des Lehrplanes behält sich die Kammer vor. Dozentenwechsel sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt von dem Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.