Lohnsteuer

Verschiebung des Starttermins der ELStAM auf den 01.01.2013

In der Konferenz der Finanzminister des Bundes und der Länder am 01.12.2011 wurde beschlossen, den Termin für den erstmaligen Abruf der ELStAM durch die Arbeitgeber und damit den Starttermin für das ELStAM-Verfahren auf den 01.11.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013 festzulegen.

Das bedeutet, die erstmalige ELStAM wird das "gültig ab Datum" 01.01.2013 enthalten.

Der Abruf wird für die Arbeitgeber ab dem 1. November 2012 möglich sein. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die vorschüssig rechnenden Unternehmen und Behörden ihre ELStAM rechtzeitig abrufen können. Weitere Informationen fnden Sie hier.

 

Lohnsteuer: Sachbezugswerte 2011 

Die aktuellen Sachbezugswerte finden Sie hier.

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Dipl.-Kfm. Andreas Ewald
06181 92 90-8210
06181 92 90-8290

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