Gaststättenunterrichtung

Neues Gaststättengesetz in Hessen - zukünftig keine Konzessionspflicht mehr

 

Der Hessische Landtag hat am 28. März 2012 das Hessische Gaststättengesetz (HGastG) beschlossen. Es tritt am 1. Mai 2012 in Kraft. Damit wird das Bundesgaststättengesetz abgelöst und die Erlaubnispflicht entfällt. Die bisher obligatorische Gaststättenunterrichtung durch die Industrie- und Handelskammern entfällt künftig. Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern bietet die Gaststättenunterrichtung nicht mehr an.

Angehende Gastwirte müssen den Betriebsbeginn lediglich beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.

Im Falle des Alkoholausschanks müssen Sie zusätzlich Ihre Zuverlässigkeit nachweisen und das Gewerbe spätestens sechs Wochen vorher angezeigt haben. Die Zuverlässigkeit soll (gem. § 3 Abs. 1 HGastG) mit folgenden Unterlagen erfolgen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verzeichnis des Insolvenzgerichts
  • Auszug aus dem Verzeichnis des Vollstreckungsgerichts
  • Bescheinigung in Steuersachen

 

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Stadt bzw. Gemeinde.

 

» Hessisches Gesetz zur Neuregelung des Gaststättenrechts

 

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Ansprechpartner

Yvonne Sommer
06181 92 90-8411
06181 92 90-8290

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