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Geldwäschegesetz: Erste Kontrollen vom Regierungspräsidium bei Händlern
Das Regierungspräsidium Darmstadt wird in den nächsten Wochen im Regierungsbezirk Darmstadt mehrere Händler aufsuchen und überprüfen, ob sie die Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz einhalten.
Wie die Behörde mitteilt, müssen sich Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (u.a. Auto- und Schmuckhändler), vor Geldwäschehandlungen schützen. Dies verlangt das Geldwäschegesetz, das erst kürzlich geändert wurde.
Ein wichtiges Instrument dabei ist das so genannte „Know-your-customer“-Prinzip. Das heißt: Der Händler muss wissen, mit wem er Geschäfte macht, insbesondere, wenn der Kunde Barzahlungen ab 15.000 Euro tätigen will. In diesem Fall muss sich der Käufer gegenüber dem Händler ausweisen, bestimmte Daten müssen erfasst und aufbewahrt werden. Kommt dem Händler ein Geschäft ungewöhnlich oder auffällig vor, ist er ggf. verpflichtet, eine so genannte „Geldwäscheverdachts-meldung“ zu machen.
Ob sich die Händler an diese und weitere gesetzliche Vorgaben halten, wird jetzt vom Regierungspräsidium kontrolliert werden. Das Geldwäschegesetz erlaubt der Behörde dabei auch, die Geschäftsräume aufzusuchen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Bei Gesetzesverstößen können Bußgelder die Folge sein.
Über die RP-Homepage www.rp-darmstadt.hessen.de Stichwort „Geldwäsche-gesetz“ können sich Unternehmen über ihre Pflichten informieren.
Hintergrundinfo:
Ziel des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – „GwG“) ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das GwG legt bestimmten Unternehmen und Personen (den „Verpflichteten“) besondere Pflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Dadurch sollen die Verpflichteten Geschäfte mit kriminellem Hintergrund verhindern und zu deren Aufdeckung beitragen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im sogenannten Nichtfinanzsektor. Zum Nichtfinanzsektor gehören gewerbliche Güterhändler, Immobilienmakler, bestimmte Dienstleister, Finanzunternehmen und Versicherungsvermittler.




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