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Geschäfte mit Drittländern

Export

Der "Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten [...] ist grundsätzlich frei", so § 1 des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes. Von jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen: Aus sicherheits- und außenpolitischen Gründen hat die Europäische Gemeinschaft die Ausfuhr von bestimmten Gütern oder den Verkauf an bestimmte Personen, Institutionen und Unternehmen eingeschränkt.

Auch auf der Bundesebene gibt es Exportbeschränkungen, um eine wirksame Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten.

Deshalb stellen sich bei einem Export die folgenden Fragen:

  •  Unter welchen Voraussetzungen darf ich eine Ware exportieren?
  •  Welche Dokumente sind erforderlich?
  •  Wo sind die Formalitäten zu erledigen?

Ein Merkblatt „Einstieg in die Abwicklung von Exportgeschäften" dient als rechtlich unverbindliche Orientierungshilfe. Dieses kann ein Beratungsgespräch bei der Industrie- und Handelskammer oder fachliche Informationen der Zollverwaltung nicht ersetzen - dies gilt insbesondere wegen der sich im Zuge der weltpolitischen Veränderungen verschärften außenwirtschaftlichen Kontrollen. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter im Geschäftsfeld International an.

Im so genannten "innergemeinschaftlichen Warenverkehr" (innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) sind einige Besonderheiten zu beachten; hierzu ist auf die entsprechende Seite in der Rubrik „Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“ zu verweisen.

Internetausfuhranmeldung

Seit 1. Juli 2009 erfolgt die Ausfuhranmeldung (bisher in Papierform) über das elektronische System ATLAS.

Es gibt folgende Möglichkeiten der Anbindung an ATLAS:

- Kauf und Einrichtung einer speziellen Software eines zertifizierten Software-Anbieters (s. www.zoll.de) -  die kostspielige Anschaffung der ATLAS-Software kommt jedoch für Kleinbetriebe i.d.R. nicht in Betracht.

- Abwicklung über einen Dienstleister

- Internetzollanmeldung: Die Voraussetzungen sind leicht zu erfüllen: Internetzugang und Standardbrowser (Internet Explorer, Netscape etc.) genügen.Darüber hinaus sollte im Browser die Ausführung von JavaScript erlaubt sein. Weitere Software muss nicht installiert werden. Die Eingabemaske der Internetzollanmeldung ist durchaus komfortabel. Insbesondere die Auswahllisten (Anhänge aus dem Merkblatt zum Einheitspapier) erleichtern die Eingabe. Eine Anmeldung dürfte – je nach Auftragsumfang - zwischen fünf und zehn Minuten dauern und damit nicht länger als die bisherige Papieranmeldung. Unterbricht man allerdings die Sitzung mehr als 5 Minuten, wird sie automatisch beendet. Nachteilig ist weiter, dass man die Vorgänge weder speichern noch archivieren kann und somit auch wiederkehrende Fälle erneut eingeben muss.

Hier können Sie eine Ausfüllhilfe downloaden: Ausfüllhilfe-Internetausfuhranmeldung

Internetausfuhranmeldung-plus

Informationen zur Internetausfuhranmeldung-plus

IAA-plus Kurzanleitung

  

INCOTERMS 2010

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit 1936 "Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln" heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit dieser Zeit sind die Incoterms immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden, zuletzt im Herbst 2010. Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2010 ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Bei den Incoterms handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen, Handelsgeschäft ermöglichen. Die Incoterms haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. Die Bedeutung der Incoterms-Regeln liegt dabei in der durch ihre Verwendung gewonnenen Klarheit der gegenseitigen Verpflichtungen. Die Incoterms werden nur gültig, wenn sie explizit im Kaufvertrag vereinbart werden. Im Kaufvertrag sollte auch aufgeführt werden, welche Incoterms-Version maßgeblich sein soll. Bei Verwendung der Incoterms 2010 sollte daher der Zusatz "Incoterms 2010" angefügt werden. Es können aber auch alte Versionen (z.B. von 2000 oder 1990) zugrunde gelegt werden, dann mit entspr. Zusatz. 

 

 

Handelspolitische Schutzinstrumente

 

Nicht nur die Europäische Union, sondern auch zahlreiche Drittländer wenden sog. handelspolitische Schutzinstrumente an, von denen auch deutsche Exporteure betroffen sein könnten. Hier finden Sie Links zu den offiziellen Internetseiten ausgewählter Drittländer, denen Sie Informationen zu deren Antidumping- und/oder Antisubventionsverfahren entnehmen können.

 

"Boykott-Erklärung" im Außenwirtsschaftsverkehr

Nach deutschem Recht ist die Abgabe einer Erklärung im Außenwirtschaftsverkehr, durch die sich ein Gebietsansässiger an einem Boykott gegen einen anderen Staat beteiligt (Boykott-Erklärung), verboten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in einem Informationsschreiben seine Rechtsauffassung hinsichtlich Transporterklärungen und Boykott-Erklärungen in Akkreditiven dargelegt.

 

KfW IPEX-Bank bietet kleinere Exportfinanzierung an 

Die KfW IPEX-Bank stellt künftig für kleinere Exportgeschäfte langfristige Finanzierungen zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit Northstar Europe übernimmt die IPEX Finanzierungen europäischer Exportgeschäfte von 0,5 Mio EUR bis 5. Mio für bis zu 5 Jahre. Die Exportgeschäfte müssen jedoch mit einer Exportkreditversicherung gedeckt sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemeldung der KfW .

Industrie und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau
Tel.: (06181) 92 90 - 0
http://hanau.ihk.de/