Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Bescheinigungen
Zahlreiche Staaten verlangen, dass Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen, bescheinigten Handelsrechnungen oder sonstigen Dokumenten begleitet werden. Diese sind wichtig u. a. bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle sowie der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen.
Für unsere Mitgliedsunternehmen stellen wir in unserem Service-Center Ursprungszeugnisse gegen Vorlage der entsprechenden Ursprungsnachweise aus. Wir bescheinigen Ihre Exportrechnungen und bestimmte weitere Dokumente, die Sie für Ihr Exportgeschäft benötigen. Auch hierfür sind wieder entsprechende Nachweise erforderlich.
Die von den Importländern vorgeschriebene Aufmachung der Rechnung und sonstiger Einfuhrdokumente können Sie u. a. den beiden folgenden Quellen entnehmen: Konsulats- und Mustervorschriften („K und M“) Exportnachschlagewerk der Handelskammer Hamburg, auch als CD-ROMVerlag Carl H. Dieckmann, Ludwig-Erhard-Str. 6, 20420 Hamburg, Telefon: 040 366696, Fax: 040 363967, Internet: http://www.dieckmann-verlag.de und der"Market Access Database" der Europäischen Union.
Merkblätter zu diesem Thema:
- Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen im Außenwirtschaftsverkehr (Allgemeine Richtlinien)
- Muster eines ausgefüllten Ursprungszeugnisses
- Ursprungsnachweise für Bescheinigungen der IHK
- Ausfüllhilfe für ein Ursprungszeugnis
Bei uns können Sie auch Ursprungszeugnisse digital beantragen und im Unternehmen ausdrucken. Der Vorteil: Zeit- und Kostenersparnis. Wir informieren Sie gerne!




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