Aktuelles
BMF veröffentlicht aktualisiertes Muster der Unternehmerbescheinigung für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Drittstaaten
Mit beigefügtem Schreiben vom 14.5.2010 hat das BMF das Vordruckmuster USt 1 TN für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmerbescheinigung) im Vorsteuer-Vergütungsverfahren neu bekannt gegeben. Es ersetzt das mit BMF-Schreiben vom 11.1.1999 veröffentlichte Vordruckmuster und ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Aufgrund der Neuregelungen ab 1.1.2010 ist es nur noch bei Vergütungsverfahren in Drittstaaten zu verwenden.
Umsatzsteuer: Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke im Rahmen des 'ATLAS-Ausfuhr'-Verfahrens
Das BMF hat mit Schreiben vom 3. Mai 2010 klargestellt, dass ein Unternehmer, dem weder ein „Ausgangsvermerk“ noch ein „Alternativ-Ausgangsvermerk“ vorliegt, den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke mit den allgemeinen nach Umsatzsteuerrecht geforderten Belegnachweisen erbringen kann. Neben dem BMF-Schreiben sind die Muster eines Ausgangsvermerks sowie eines Alternativ-Ausgangsvermerks beigefügt.
Muster Alternativ-Ausgangsvermerk
Das BMF folgt mit der Klarstellung zu den umsatzsteuerlichen Belegnachweisen in Fällen, in denen weder ein elektronischer Ausgangsvermerk noch ein elektronischer Alternativ-Ausgangsvermerk durch die Ausgangszollstelle übermittelt wird, einer Forderung der IHK-Organisation. Leider fehlt es weiterhin an einer Klarstellung, dass bei Einschalten eines Dienstleisters den Unternehmer keine Haftung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der entsprechenden Unterlagen trifft. Laut BMF-Schreiben ist er jedoch nicht mehr verpflichtet, neben den mit der Zollverwaltung ausgetauschten EDIFACT-Nachrichten auch noch das Log-Buch zum Nachweis des Nachrichtenaustausches zu archivieren (vgl. insoweit Seite 4 des BMF-Schreibens).
Das BMF-Schreiben ist grundsätzlich auf Ausfuhrlieferungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2010 bewirkt werden. Allerdings wird es nicht beanstandet, wenn Unternehmer für vor dem 1. Juli 2010 ausgeführte Ausfuhrlieferungen den Nachweis entsprechend der Klarstellung dieses Schreibens führen.
Umsatzsteuerfragen bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Frankreich
Der beigefügte Beitrag befasst sich mit ausgewählten Fragen im Geschäftsverkehr mit Frankreich.




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