Exportkontrolle
"Der Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten [...] ist grundsätzlich frei." - so § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Von jeder Regel gibt es Ausnahmen: Die Exportkontrollpolitik Europäischen Gemeinschaft sowie der Bundesregierung setzt der Freiheit des Außenhandels ihre Grenzen. Zentrale Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Exportkontrolle betrifft nicht nur Lieferungen in "kritische" Staaten. Exportkontrolle findet statt
...güterbezogen (Waren, Software, Technologien)
...verwendungsbezogen
...personenbezogen
...sowie durch Embargomaßnahmen.
In diesem Zusammenhang fallen Begriffe wie "Ausfuhrliste", "Dual-Use-VO", "Antiterror-Verordnung" oder "Chemiewaffenübereinkommen". Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/.
Merkblatt zur neuen EG-Dual-Use-VO
Antiterror-Verordnung der EU
Die „Antiterror-VOs“ der Europäischen Union sind Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EG nach 11/09/01 vereinbart wurden, um dem Terrorismus und den damit in Verbindung stehenden Personen die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.
Betroffen sind die "Taliban" und das Al-Qaida-Netzwerk, aber auch damit in Zusammenhang zu bringende Personen oder sonstige Terrorgruppen (Hamas, Djihad etc.). Diesen Gruppen dürfen keine Gelder, finanzielle Vermögenswerte oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Auch direkte oder indirekte Lieferungen von Gütern jeder Art an diese Personen und Gruppen sind verboten.
Die Bestimmungen sind personenbezogen, gelten unabhängig vom Wohn- und Aufenthaltsort und betreffen deshalb auch in Deutschland und der EG befindliche Personen, Institutionen oder Unternehmen. Verdachtsmomente gegen diese Personen können ausreichend sein. Trotz aller rechtlichen Bedenken zu diesen Listen: Zuwiderhandlungen sind strafbewehrt.
Welche Unternehmensbereiche müssen sich mit dem Thema beschäftigen? Betroffen in Ihrem Unternehmen können sein:
- Buchhaltung/Financing
- Vertrieb
- Logistik
- Einkauf und
- Personal.
Sie können eine konsolidierte Liste der bisherigen Antiterror-VOs einsehen unter http://ec.europa.eu/external_relations/cfsp/sanctions/list/consol-list.htm. Mit der Suche-Funktion Ihres Browsers können Sie hierin recherchieren. Zahlreiche Software-Dienstleister bieten automatisierte Prüfmechanismen an, so dass eine manuelle Abfrage entfällt.
Aktuelles: IRAN - Vorabanmeldepflicht
Das Bundesfinanzministerium hat ein Merkblatt veröffentlicht, in dem beschrieben ist, wie die Vorabanmeldepflicht von Sendungen von und in den Iran umzusetzen sind.




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