Verwendung von Carnet A.T.A.
Bedeutung und Vorteile des Carnet A.T.A.
Ein praktisches Verfahren zur Vereinfachung der Zollformalitäten bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ist die Verwendung des internationalen „Zollbürgscheins“ Carnet A.T.A („Admission Temporaire/Temporary Admission“). Grundlagen für das Carnet A.T.A.-Verfahren bilden internationale Abkommen mit 72 Staaten. Allerdings sind die Anwendungsbereiche in den Ländern teilweise unterschiedlich geregelt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Mit der Verwendung eines Carnet A.T.A. entfallen nicht nur alle üblichen Ausfuhrdokumente (bis auf die Ausfuhrgenehmigung!), sondern auch die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern. Die ausgebenden Institutionen, i. d. R. die Industrie- und Handelskammern in den beteiligten Ländern, bürgen im Rahmen einer internationalen Bürgenkette gegenüber den jeweiligen Zollverwaltungen für die Zollschuld der zur vorübergehenden Verwendung bestimmten Waren.
Zollbürge für das Carnet A.T.A.-Verfahren in Deutschland ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die IHKs sind berechtigt, in seinem Namen Carnets auszugeben. Zur Abdeckung des Risikos hat der DIHK mit der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG einen Rückversicherungsvertrag geschlossen. Als Versicherer erhält Hermes im Rahmen der Carnet-Ausgabe ein Versicherungsentgelt, das vom Nutzer, dem Carnetinhaber, zu zahlen ist.
Wer darf ein Carnet beantragen?
Grundsätzlich kann die IHK ein Carnet A.T.A. an alle Firmen und natürlichen Personen, die in ihrem Bezirk ansässig sind, ausgeben. Bei handelsregisterlich eingetragenen Mitgliedsfirmen können Carnet bis zu einem Gesamtwarenwert von 150.000 € ausgestellt werden, bei nicht eingetragenen Kaufleuten, Vereinen, unselbstständigen Betriebsstätten und Privatpersonen liegt die Wertgrenze bei 15.000 €.
Wie hoch sind die Kosten für ein Carnet und wie wird es ausgefüllt?
Interessenten erhalten die Formulare direkt bei ihrer IHK zu folgenden Preisen:- Carnet-Satz (Carnet + Carnetantrag): 1,90 €- alle zusätzlichen Einlegeblätter einschl. Transitblätter: jeweils 0,40 €. Hinzu kommen noch eine Ausstellungsgebühr von 20,00 € für IHK-Mitglieder (40,00 € für Nicht-Mitglieder) sowie ein Versicherungsentgelt für die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, das in Abhängigkeit von der Höhe des Warenwertes gestaffelt ist.
Ein Merkblatt zu den Dokumenten haben wir hier eingestellt.
Ferner können Sie hier eine Ausfüllhilfe für die einzelnen Carnet-Vordrucke downloaden. Sie wurden von der IHK Chemnitz erstellt.
1. Antrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A. - Vorderseite
2. Antrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A. - Rückseite
5. Vollmacht für reisende Mitarbeiter
Muster eines ausgefüllten Carnet A.T.A.
Zeitschrift der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG "Zeit und Geld sparen mit Carnets A.T.A."




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