Messeförderung des Landes
Einzel- und Gruppenförderung
Das Land Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der hessischen Wirtschaft bei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland - aber auch im Inland ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung (Gruppenförderung) möglich.
Nähere Informationen sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung abrufbar (via: Wirtschaft - Außenwirtschaft), insbesondere die Erläuterungen zu den "Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung".
Interessierte Unternehmen können sich für die Antragstellung an ihre Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer wenden. Um einen Antrag beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung stellen zu können, benötigen wir einige Angaben zu Ihrem Unternehmen.
Offizielle Landesbeteiligungen
In Zusammenarbeit und im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung führen die hessischen IHKs auf Schlüsselmärkten offizielle Gemeinschaftsstände des Landes durch.




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