Das Elektrogesetz
Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ – kurz ElektroG – ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances). Hierbei werden die Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten bzw. Ein-schränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion solcher Geräte geregelt. Ziel ist es in erster Linie Elektro- und Elektronikschrott zu vermeiden, eine Wiederverwendung zu fördern und schließlich den Schadstoffgehalt
in den betreffenden (Neu-) Geräten zu verringern.
Auswirkungen für Hersteller, Verbraucher,
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Die geringsten Auswirkungen ergeben sich hierbei für den Verbraucher. Er hat nun das Recht alle seit dem 13. August 2005 gekauften Geräte, sofern sie unter das Gesetz fallen, bei der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsstelle seines Wohnortes kostenfrei abzugeben. Schon komplizierter wird es für die Hersteller, Importeure und Wieder-verkäufer. Bereits in der Entwicklung neuer Produkte muss beachtet werden, welche Inhaltsstoffe künftig nicht mehr verwendet werden dürfen und wie das Produkt möglichst „wieder verwertbar“ gestaltet werden kann. Dann kommt die so genannte „gemeinsame Stelle“ ins Spiel. Die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) wurde ins Leben gerufen, um die aus dem Gesetz entstandenen hoheitlichen Aufgaben zu über-nehmen. Die Hersteller bzw. Importeure registrieren sich mit ihren Geräten beim EAR und müssen die Rücknahme, Wiederverwendung oder Entsorgung ihrer in Verkehr gebrachten Geräte sicherstellen und nachweisen. Die Stiftung EAR ist außerdem auch für die Koordination der Abholung der entsorgten Geräte zuständig.
Insolvenzsichere Garantieleistung
Wenn die Geräte auch für den privaten Endverbraucher gedacht sind, ist durch den Hersteller eine sogenannte "insolvenzsichere Garantieleistung" zu erbringen. Dieser soll als eine Art Fonds zum Schutz der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsstellen dienen.
Links:
- Aktuelle Fragen der IHK Organisation zum Vollzug des
ElektroG (Mai 2011) - Stiftung Elektro-Altgeräte Register
- Rechtliche Grundlagen beim Umweltbundesamt
- ZVEI-Handlungshilfe zur Kommunikation (Thema: RoHS)
- ZVEI-Information "Materialien in Produkten der Elektroindustrie"
- Umfis-Firmendatenbank zur Elektrogeräte-Entsorger




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