Neue Bescheinigungen für die Arbeit mit fluorierten Treibhausgasen
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-Verordnung (EG) 842/2006 und trat bereits am 1. August 2008 in Kraft.
Auswirkungen für Unternehmen
In folgenden Bereichen sind Unternehmen, die mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, von der Verordnung berührt:
- Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung des Austritts von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre (§ 3)
- Verantwortlichkeiten für die Rückgewinnung und die Rücknahme verwendeter Stoffe (§ 4)
- Anforderungen an die persönlichen Voraussetzungen für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen (§ 5, siehe unten)
- Einführung einer Zertifizierung von Betrieben (§ 6)
- Anforderungen an die Kennzeichnung von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten (§ 7)
Bei Verstößen gegen die neuen Pflichten können Bußgelder bis zu 50.000 Euro, in einigen Fällen gar bis 200.000 Euro drohen (§ 8).
Betroffene Tätigkeiten
Folgende Tätigkeiten dürfen ab dem 4. Juli 2009 nur noch mit einer entsprechenden Sachkundebescheinigung ausgeübt werden:
- Tätigkeiten an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, welche die im Anhang I der EU-Verordnung aufgeführten fluorierten Treibhausgase enthalten
- Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten
- Tätigkeiten an Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die die im Anhang I genannten Treibhausgase enthalten
- Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen
- Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
Alle Einzelheiten hat die IHK-Organisation für Sie in einem Broschüre
"Die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung" (Stand 05.01.2011)zusammengefasst.
Sachkundebescheinigungen
Die Inhalte der einzelnen Sachkundelehrgänge und Sachkundeprüfungen sind festgelegt in den EU-Verordnungen (EG) 303/2008 bis 307/2008.
Für die Zertifizierung der Betriebe nach § 6 Abs 1 ChemKlimaschutzVO zuständig ist das
Hessische Ministerium für Umwelt,
Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Gesetzestext: ChemKlimaschutzVO
