Neue Meldepflichten für Hersteller und Importeure
Am 1. Dezember 2009 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz oder kurz: BattG) in Kraft getreten ud hat die bisherige Batterieverordnung abgelöst.
Anwendungsbereich
Das Gesetz gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Dabei umfasst der Begriff "Batterie" sowohl nicht wiederaufladbare Primärzellen als auch wiederaufladbare Sekundärzellen (Akkumulatoren). Das Gesetz gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder diesen beigefügt sind. Das Gesetz betrifft deutsche Hersteller von Batterien, Importeure von Batterien, Importeure von batteriebetriebenen Produkten, sofern die Batterien schon eingebaut oder dem Produkt beigelegt wurden. Damit sind in der Praxis also auch jene importierenden Unternehmen betroffen, die beispielsweise batteriebetriebenes Spielzeug, Uhren oder Geräte der Unterhaltungselektronik (sofern diese eine Fernbedienung beinhalten) nach Deutschland einführen, wenn die Batterien beim Import bereits eingebaut oder beigelegt sind.
Melderegister
Herzstück des neuen Gesetzes ist die Einführung eines zentralen Melderegisters beim Umweltbundesamt (UBA). Meldepflichtig ist dabei jeder, der ab dem 1. März 2010 gewerblich Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringt. Vertreiber und Zwischenhändler von Batterien oder batteriebetriebenen Produkten sollten sicher gehen, dass ihr Hersteller oder Importeur dieser Meldepflicht nachkommt. Sie sollten dies gegebenenfalls nachweisen können, denn wenn Sie nicht gemeldete Batterien oder Akkus in Verkehr bringen, werden Sie wie ein Meldepflichtiger behandelt und letztlich auch bestraft. Das Melderegister ist als elektronische Datenbank über die Internetseite des UBA zu erreichen. Dort finden Sie auch eine FAQ-Liste:
- Batteriegesetz-BattG: Rechtliche Grundlagen
- Batteriegesetz-Melderegister
- Häufig gestellte Fragen zum Melderegister für Batteriehersteller
- Weitere Pflichten nach Batteriegesetz im Gesetzestext (109KB, pdf)
- Umfis-Firmendatenbank zur Batterieentsorgung




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