Ökosteuer
Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer).
Für die Verwaltung der Strom- und Energiesteuer sind der Bund und damit die Hauptzollämter (HZA) zuständig.
Die Energiesteuer wird grundsätzlich erst im Nachhinein ermäßigt und muss also beim Lieferer erst einmal in vollem Umfang gezahlt werden („Antragsverfahren"), dieses Verfahren gilt ab 1.1.2011 auch für die Stromsteuer (bisher: „Erlaubnisverfahren").
Weitere Details finden Sie in unserem Merkblatt
"Ökosteuer - Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe
(Stand Januar 2011)
Das folgende Berechnungtool ermöglicht die Berechnung der Ermäßigungsbeträge bei der Strom- und Energiesteuer, so dass Unternehmen abschätzen können, ob sich Anträge lohnen.
Es befindet sich auf der Internetseite der IHK Lippe zu Detmold
www.detmold.ihk.de/de/innovation-und-umwelt/energie/energie-und-stromsteuer




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