Fördermöglichkeiten

Bund und Länder unterstützen den Aufbau einer selbstständigen Existenz durch zahlreiche Hilfen. Eine Förderung durch die "öffentliche Hand" setzt voraus, dass die Antragsteller/innen eine für ihr Existenzgründungsvorhaben ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen können. Zudem ist die Tragfähigkeit des Vorhabens mit Hilfe eines Businessplans nachzuweisen, evtl. auch durch eine Stellungnahme Dritter.

Bezieher von "Arbeitslosengeld I" (ALG I) können eine Förderung durch die Agentur für Arbeit beantragen, den sog. Gründungszuschuss (§§ 57, 58 SGB III). Ansprechpartner: die Agenturen für Arbeit im Main-Kinzig-Kreis
 
 

Bezieher von "Arbeitslosengeld II" (ALG II) können eine Förderung durch das Kommunale Center für Arbeit beantragen. Rechtsgrundlage ist seit dem Wegfall des Bundessozialhilfegesetzes das Sozialgesetzbuch II.

Da ALG II-Empfänger seit 2005 bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit keine unterstützenden Leistungen der Agenturen für Arbeit mehr beantragen können, ist das Kommunale Center für Arbeit hierfür der alleinige Ansprechpartner. Der Gesetzgeber hat mit dem "Einstiegsgeld" gem. § 29 SGB II eine neue Fördermöglichkeit geschaffen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Fallmanager des Kommunalen Centers für Arbeit über die Möglichkeit einer Förderung.

Wichtig: Für die Gewährung des Einstiegsgeldes ist keine Stellungnahme der IHK oder einer sonstigen "fachkundigen Stelle" erforderlich.
 

Förderung von Existenzgründungs- und Betriebsberatungen

Das Land Hessen bezuschusst Existenzgründungsberatungen vor der erfolgten Gründung. Die Förderung erfolgt durch Zuschussgewährung zu den in Rechnung gestellten Kosten eines Beratungstages.

Ansprechpartner: RKW Hessen GmbH

 

KfW-Gründercoaching

Gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten die hessischen Industrie- und Handelskammern als Regionalpartner das"KfW-Gründercoaching" an. Qualifizierte Existenzgründer können im Rahmen dessen eine mehrtägige Beratung nach der erfolgten Gründung (innerhalb von 5 Jahren) bezuschusst bekommen.

Einzelheiten zum Programm finden Sie auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

 

Darlehen für Existenzgründer

Der Staat stellt Existenzgründern in unterschiedlicher Form zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die Finanzierungsprogramme des Bundes und der Länder sind ungeheuer vielfältig, nicht immer leicht durchschaubar und zum Teil auch kombinierbar. Wir beraten Sie über die wichtigsten laufenden Förderprogramme und ihre Konditionen.

Öffentliche Förderkredite müssen in der Regel bei der Hausbank des Existenzgründers beantragt werden, bevor mit dem zu finanzierenden Vorhaben begonnen wurde. Im Nachhinein werden grundsätzlich keine Fördermittel bewilligt.

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Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Kunz
06181 92 90-8510
06181 92 90-8290

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