IHK-Prüfung Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau
Zulassungsvoraussetzung:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
* Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Prüfungsgebühr:
300,00 €
Die Prüfungsgebühr bemisst sich nach den zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung gültigen Gebührenordnung.
Anmeldung zur Prüfung
bitte schriftlich bei der
IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Abt. Berufliche Bildung
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau




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