IHK-Prüfung Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin

Zum 1. Juli 2010 ist die neue Verordnung zum/zur Geprüften Industriefachwirt/in in Kraft getreten.

Mit der neuen Verordnung wurde bei dieser Prüfung den sich verändernden Methoden und Systemen in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen und dem technisch-organisatorischen Wandel in den Industrieunternehmen Rechnung getragen. Alle Informationen zur neuen Verordnung und damit den geänderten Zulassungsvoraussetzungen, Fächerverteilung usw. entnehmen Sie bitte HIER

Zulassungsvoraussetzung:

Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist: 

1.       eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf oder 

2.       eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

3.       eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder

4.       eine mindestens dreiährige Berufserfahrung.

Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, welches nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

im Fall des Abs 1, Nr. 1. mindestens ein Jahr Berufspraxis in in den in Abs. 1, Nr. 2. – 4. genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ haben.

Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2, Nummer 2 ist  zur Prüfung zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

* Verordnung

* Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Anmeldung zur Prüfung   
bitte schriftlich bei der
IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Abt. Berufliche Bildung
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau

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Ansprechpartner

Ute Henning
06181 92 90-8342
06181 92 90-8390

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