Hochschulzugangsberechtigung für IHK-Absolventen

Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte

Im Juli 2006 ist die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen in Hessen in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung sind Absolventen der IHK-Aufstiegsfortbildungen mit mindestens vierjähriger hauptberuflicher Tätigkeit den Meistern gleichgestellt und verfügen damit über eine der Hochschulreife entsprechende Qualifikation. Auf der Grundlage der IHK-Weiterbildungsabschlüsse und -zeugnisse ist eine Bewerbung auf sämtliche Studiengänge hessischer Fachhochschulen, Universitäten und Berufsakademien möglich.

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