Zusatzqualifikationen für Auszubildende
- richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System,
- ergänzen die Ausbildung durch zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufes vorgeschrieben sind,
- finden während der Berufsausbildung statt oder beginnen unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung,
- weisen einen gewissen zeitlichen Mindestumfang auf (z.B. sind Tagesseminare keine Zusatzqualifikation),
- schließen üblicherweise mit einer Prüfung ab.
Die IHKs bieten Auszubildenden die Möglichkeit, neben dem zu erlernenden Beruf so genannte Zusatzqualifikationen zu erwerben, in denen eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden kann. Zusatzqualifikationen können beispielsweise durch Extra-Unterricht in der Berufsschule oder durch eine betriebsinterne Qualifizierung vermittelt werden.
Für Unternehmen sind Zusatzqualifikationen hervorragend geeignet, um ihre Ausbildung für leistungsbereite Bewerber noch attraktiver zu machen. Umgekehrt schaffen sich Auszubildende so ein zusätzliches Standbein in ihrem Berufsprofil und stellen ihre Leistungsbereitschaft unter Beweis.
In folgenden Zusatzqualifikationen bietet die der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Prüfungen an:
- Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende
- Zusatzqualifikation Fremdsprache für gewerblich-technische Auszubildende
- Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für Auszubildende im Ausbildungsberuf Industriemechaniker
- Zusatzqualifikation Elektrofachkraft
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