Begabtenförderung
In der Begabtenförderung können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre als sind, finanziell unterstützt werden.
Sie müssen ihre Berufsausbildung in der Abschlussprüfung mit einer Note besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), abgeschlossen haben.
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind unter anderem Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsbildung. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten verschiedener Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus.
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 € für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 % pro Maßnahme pro Förderjahr zu tragen.
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie durch die Stiftung Begabtenförderung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird von der Industrie- und Handelskammer betreut, bei der die Prüfung abgelegt wurde. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähige Maßnahmekosten und zahlt die Förderbeiträge aus.




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