Anmeldung zur Abschlussprüfung
In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer. Vorzeitige Prüflinge und Externe müssen rechtzeitig die Anmeldungsformulare bei der Kammer anfordern und sich bis zum entsprechenden Anmeldeschluss anmelden.
Die Prüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei und kann zweimal wiederholt werden.
Wir stellen sicher, dass die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer rechtzeitig zur Prüfung eingeladen werden. Wir bereiten die Prüfung in Absprache mit den ehrenamtlichen Prüfungsausschussmitgliedern vor und stellen einen reibungslosen Ablauf aller Termine sicher. Auch die Umschulungsprüfungen werden von uns organisiert.
Der Ausbildende muss den Auszubildenden zu den Abschlussprüfungen anmelden und freistellen. Für Jugendliche unter 18 Jahren besteht ein Freistellungsanspruch auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht.
Der Prüfling erhält von der IHK ein Prüfungszeugnis. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ebenfalls ein betriebliches Zeugnis auszustellen, das Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden erhalten muss. Auf Verlangen des Auszubildenden sind darin auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen. Das Schulzeugnis erhält der Auszubildende mit Ende der Schulpflicht von seiner Berufsschule.




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