Ausbildung

Grundlage für unsere Tätigkeit in der Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Als "zuständige Stelle" nimmt die IHK in staatlichem Auftrag hoheitliche Aufgaben wahr.

Für den Bereich der betrieblichen Berufsausbildung hat der Gesetzgeber den Industrie- und Handelskammern u. a. die Aufgabe übertragen, die Durchführung der Ausbildung zu überwachen und sie durch Beratung der Unternehmen und Auszubildenden zu fördern. Diese Aufgabe wird von eigens dafür bestellten Ausbildungsberatern wahrgenommen.

Im Rahmen von Zwischen- und Abschlussprüfungen werden von der IHK in anerkannten Ausbildungsberufen Prüfungen  durchgeführt, um den hohen Qualitätsstandard in der Fachkräfteausbildung sicherzustellen und durch ein Prüfungszeugnis zu dokumentieren.

Wir verstehen uns jedoch nicht nur als "zuständige Stelle" bei der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben in der beruflichen Bildung, sondern als moderne und anerkannte Dienstleistungseinrichtung für ihre Kunden. 

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